Neue Zutrittsregelungen ab 10.02.2023

10.02.2023

Die bisherigen Einlasszeiten für Samstag und Sonntag entfallen. Ab sofort kann die Einrichtung zu jeder Zeit betreten werden. Es ist am Empfang entweder eine negativer Selbsttest vorzuzeigen oder eine mündliche Versicherung über einen negativen Corona Selbsttest abzugeben. Innerhalb der Einrichtung besteht weiterhin die FFP 2-Maskenpflicht und der Zutritt zu den Speisesälen ist weiterhin nicht gestattet.