Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge

25.09.2014

Mit fachlicher Unterstützung des Landkreises Fürth hat das Seniorendomizil Guttknechtshof einen Informations-Nachmittag im Haus zum Thema „Das Betreuungsrecht und Möglichkeiten der Vorsorge“ veranstaltet.

Information über das Programm

Über 60 Teilnehmer aus der gesamten Region folgten unserer Einladung – die enorme Resonanz hat uns selbst überrascht. Gleichzeitig hat das große Interesse gezeigt, dass bei diesem Thema noch großer Beratungsbedarf besteht. Wir haben uns gefreut, dass wir mit unserer Veranstaltung dazu beitragen konnten, Schranken einzureißen und Basis-Informationen zu vermitteln. Ein herzlicher Dank gilt an dieser Stelle Herrn Dipl. Sozialpädagoge Sven Nölting, dem Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Fürth, der mit seinem Vortrag im Mittelpunkt der Veranstaltung stand. Er und seine Kollegen kümmern sich darum, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt und geschützt werden.

Anlass zu der Veranstaltung war, dass es immer wieder vor kommt, dass Menschen ins Seniorendomizil Guttknechtshof kommen, die von einem schweren Unfall oder einer plötzlichen Krankheit überrascht wurden, und dann nicht mehr selbst entscheiden können. Für die Angehörigen beginnen dann häufig Rechtsprobleme mit der Betreuung, auf die sie nicht vorbereitet waren. Hier wollen wir mit der Info-Veranstaltung gemeinsam mit dem Landratsamt Fürth Aufklärungsarbeit leisten. Neben der rechtlichen Bedeutung des Betreuungsrechtes liegt der Betreuungsbehörde und uns viel daran, einerseits die Möglichkeiten der Vorsorge aufzuzeigen, andererseits Ängste abzubauen, die in weiten Teilen der Bevölkerung fälschlicherweise mit dem Betreuungsrecht in Verbindung gebracht werden.

In Deutschland werden jährlich tausende von Betreuungen auf der Grundlage des Betreuungsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeleitet. Jeden von uns könnte es ganz unerwartet und unvorbereitet treffen: Durch Unfall oder eine schwere Erkrankung ist man plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen und seine persönlichen Angelegenheiten zu erledigen. Dann stellt sich die Frage: Wer kümmert sich um diese Angelegenheiten und die persönlichen Bedürfnisse?

Wichtige Informationen rund um dieses Thema finden Sie auch im folgenden Dokument des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.